Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Plößl & Ehrl Vertriebs UG (haftungsbeschränkt), Boschstr. 4, 82178 Puchheim, Marke Pemediacorp

Stand: 06.09.2026

1. Geltungsbereich

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Plößl & Ehrl Vertriebs UG (haftungsbeschränkt), Boschstr. 4, 82178 Puchheim (nachfolgend „Auftragnehmer“), und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
  • Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
  • Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB (Privatkunden, zum Beispiel bei Hochzeits- oder privaten Fahrzeugaufnahmen) und gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Soweit einzelne Regelungen nur für eine dieser Gruppen gelten, ist das ausdrücklich angegeben.
  • Verbraucher haben bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (etwa E-Mail oder Telefon) geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Widerrufsbelehrung mit dem Muster-Widerrufsformular ist unter www.pemediacorp.com/widerrufsbelehrung abrufbar und wird Verbrauchern vor Vertragsschluss in Textform übermittelt.

2. Leistungen

Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen insbesondere:

a) Webdesign

  • Konzeption, Gestaltung und Umsetzung von Websites einschließlich Texten, Bildern und technischer Grundeinrichtung (etwa Impressums- und Datenschutzseiten, Einwilligungsbanner, Grundeinstellungen für Suchmaschinen) sowie die Einrichtung auf einem System, das der Auftraggeber später selbst pflegen kann. Das eingesetzte System wird im Angebot benannt.

b) 360°-Rundgänge

  • Aufnahme, Nachbearbeitung und Bereitstellung begehbarer 360°-Rundgänge von Geschäftsräumen, Immobilien und Objekten, auf Wunsch einschließlich der Einbindung in die Website und in das Google Unternehmensprofil des Auftraggebers.

c) Foto- und Videoproduktion

  • Planung, Aufnahme und Bearbeitung von Fotos und Videos für Unternehmen und Privatpersonen (etwa Hochzeiten, Veranstaltungen, Fahrzeuge, Immobilien, Produkte), einschließlich Drohnenaufnahmen, soweit rechtlich zulässig und vereinbart.

d) Social Media

  • Strategieberatung, Erstellung und Planung von Inhalten sowie Betreuung von Social-Media-Profilen im Auftrag des Auftraggebers.

e) Hosting, Wartung und laufende Leistungen

  • Betrieb, Pflege und Aktualisierung von Websites und Rundgängen sowie weitere wiederkehrende Leistungen nach Abschnitt 8.

f) Community

  • Mitgliedschaften in der P&E Community nach Abschnitt 9.

Die genauen Leistungen, Termine und Vergütungen werden im individuellen Angebot oder Vertrag festgelegt. Der Website-Konfigurator auf www.pemediacorp.com dient der unverbindlichen Preisindikation und der Anfrage; er ist kein Angebot im Rechtssinn.

3. Vertragsschluss

  • Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet sind.
  • Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftragnehmer den Auftrag in Textform bestätigt (Auftragsbestätigung) oder mit der Ausführung beginnt.
  • Gegenüber Verbrauchern beginnt der Auftragnehmer mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist nur, wenn der Verbraucher dies ausdrücklich verlangt hat (§ 356 Abs. 4 BGB). Einzelheiten enthält die Widerrufsbelehrung.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

  • Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot oder Vertrag; ohne abweichende Vereinbarung gilt eine Pauschale je Leistung.
  • Gegenüber Unternehmern verstehen sich alle Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer; auf der Website weist der Auftragnehmer neben den Nettopreisen die Bruttopreise aus. Gegenüber Verbrauchern werden ausschließlich Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer vereinbart.
  • Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
  • Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen grundsätzlich gegen Rechnung nach Leistung. Ist es im Angebot vereinbart, wird bei Auftragserteilung eine Anzahlung fällig, die auf die Schlussrechnung angerechnet wird. Bereits gezahlte Beträge werden bei einer Stornierung nach Abschnitt 10 und der Rückerstattungsrichtlinie verrechnet.
  • Laufende Leistungen nach Abschnitt 8 werden je nach Vereinbarung monatlich oder jährlich im Voraus abgerechnet.

5. Mitwirkung des Auftraggebers

  • Der Auftraggeber stellt die für die Leistung erforderlichen Inhalte, Zugänge, Informationen und Freigaben rechtzeitig bereit, etwa Texte, Logos, Bildmaterial, Zugangsdaten zu Domains oder Profilen, Terminabstimmungen und den Zutritt zu Räumen für Aufnahmen.
  • Der Auftraggeber sichert zu, dass er an übergebenen Materialien die erforderlichen Rechte besitzt. Er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Zusicherung beruhen, soweit er die Verletzung zu vertreten hat.
  • Verzögert sich die Leistung durch fehlende Mitwirkung, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Dadurch entstehender Mehraufwand kann nach vorheriger Ankündigung berechnet werden.

6. Abnahme bei Websites und Rundgängen

  • Nach Fertigstellung stellt der Auftragnehmer die Website oder den Rundgang zur Abnahme bereit. Der Auftraggeber prüft die Leistung innerhalb von 14 Tagen und teilt wesentliche Mängel in Textform mit.
  • Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie innerhalb dieser Frist nicht unter Angabe wesentlicher Mängel beanstandet oder sie produktiv nutzt, etwa durch Veröffentlichung unter der eigenen Domain. Auf diese Folge weist der Auftragnehmer bei der Bereitstellung gesondert hin.
  • Änderungen, die nach der Abnahme angefordert werden und über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden gesondert vergütet.

7. Urheber- und Nutzungsrechte

  • Sämtliche Urheberrechte an den im Rahmen des Auftrags erstellten Werken (Fotos, Videos, Rundgänge, Gestaltung, Texte, Social-Media-Inhalte) verbleiben beim Auftragnehmer, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  • Mit vollständiger Zahlung der Vergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Werken für den vereinbarten Zweck. Bei Websites umfasst das den Betrieb, die Änderung und die Weiterentwicklung der Website durch den Auftraggeber oder von ihm beauftragte Dritte.
  • Der Erwerb ausschließlicher Nutzungsrechte oder die Übertragung von Urheberrechten bedarf einer gesonderten Vereinbarung in Textform und einer gesonderten Vergütung.
  • In Websites eingesetzte Fremdkomponenten (Schriften, Bibliotheken, Systeme, Kartendaten) unterliegen den Lizenzbedingungen ihrer jeweiligen Rechteinhaber. Der Auftragnehmer benennt sie auf Anfrage.
  • Der Auftragnehmer darf Werke, an denen der Auftraggeber keine ausschließlichen Rechte erworben hat, nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers in Textform als Referenz für seine Eigenwerbung (etwa auf der Website oder in sozialen Netzwerken) verwenden. Die Zustimmung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
  • Für die Art und Weise der Nutzung durch den Auftraggeber übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

8. Hosting, Wartung und laufende Leistungen

  • Laufende Leistungen (etwa Hosting, Wartung und Aktualisierung von Websites und Rundgängen, Betreuung des Google Unternehmensprofils, laufende Social-Media-Betreuung) werden auf unbestimmte Zeit vereinbart, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot.
  • Bei monatlicher Abrechnung kann der Vertrag von beiden Seiten jederzeit zum Ende des laufenden Monats gekündigt werden.
  • Bei jährlicher Abrechnung beträgt die Laufzeit zwölf Monate. Danach läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter und kann von beiden Seiten jederzeit zum Ende des laufenden Monats gekündigt werden; im Voraus gezahlte Beträge für die Zeit nach Vertragsende werden anteilig erstattet.
  • Gegenüber Unternehmern verstehen sich die Preise laufender Leistungen netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer; auf der Website ist der Bruttobetrag daneben ausgewiesen. Jahrespreise werden als Gesamtbetrag für zwölf Monate genannt.
  • Die Kündigung bedarf der Textform, etwa per E-Mail an support@pemediacorp.com. Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  • Der Auftragnehmer bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit gehosteter Websites und Rundgänge. Angekündigte Wartungsfenster und Störungen bei vorgelagerten Anbietern können zu Unterbrechungen führen.
  • Nach Vertragsende stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber auf Wunsch die Inhalte der Website in einem gängigen Format bereit und löscht die Daten anschließend, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

9. P&E Community

  • Die Mitgliedschaft in der P&E Community wird über den Community-Server auf Discord abgeschlossen. Preise, Laufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten werden dort vor dem Abschluss angezeigt. Ergänzend gilt die Rückerstattungsrichtlinie.
  • Verbraucher werden vor Abschluss einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft über ihr Widerrufsrecht belehrt. Die Freischaltung vor Ablauf der Widerrufsfrist erfolgt nur mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung und der Bestätigung, dass sie ihr Widerrufsrecht dadurch verlieren.

10. Stornierung durch den Auftraggeber

  • Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur vollständigen Erbringung der Leistung jederzeit stornieren; bei Werkleistungen gilt § 648 BGB.
  • Im Falle einer Stornierung hat der Auftragnehmer Anspruch auf die Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen und auf Erstattung der bereits entstandenen Aufwendungen, etwa für Planung, Konzeption, Terminreservierung und gebuchte Ressourcen. Einzelheiten regelt die Rückerstattungsrichtlinie.
  • Das gesetzliche Widerrufsrecht der Verbraucher bleibt unberührt.

11. Haftung

  • Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  • Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  • Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für übernommene Garantien bleibt unberührt.
  • Der Auftragnehmer haftet nicht für Störungen oder Ausfälle von Plattformen Dritter (etwa soziale Netzwerke, Google-Dienste, Hosting-Anbieter des Auftraggebers), soweit sie außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegen. Die Sicherung eigener Inhalte obliegt dem Auftraggeber, soweit der Auftragnehmer sie nicht vertraglich übernommen hat.

12. Termine und höhere Gewalt

Der Auftragnehmer bemüht sich um die fristgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt (etwa Stromausfälle, Netzwerkausfälle, Krankheit, Wetterbedingungen bei Außenaufnahmen, behördliche Anordnungen) befreien den Auftragnehmer für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht; vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend. Beide Seiten informieren einander unverzüglich über solche Umstände.

13. Verbraucherstreitbeilegung

Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
  • Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis München. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

15. Schlussbestimmungen

  • Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.